Allgemeine Mitgliedschaftsbedingungen
Legende / Kürzel: VP = Vertragspartner AF= American Fitness
1 Nutzungsumfang
1.1 Die Mitgliedschaft berechtigt generell, ohne Teilnahme an bestimmten Kursen, nach freier Wahl alle Einrichtungen des Fitness-Clubs, nach Maßgabe der vorhandenen Zeitpläne und unter
Berücksichtigung der bestehenden ausgehängten und ausgehändigten Hausordnung zu benutzen.
1.2 Die Einrichtungen werden lediglich mietweise zur Verfügung gestellt. Dienstleistungsangebote wie Ernährungsberatung, Personaltraining, Trainingsplanerstellung, Massagen, Fitnesstests
u.ä., die über den Rahmen der vereinbarten und in der Start- und Betreuungsgebühr enthaltenen Leistungen hinausgehen, können nach Maßgabe der hierfür jeweils gültigen Gebühren
separat gebucht werden.
1.3 Sämtliche Angebote und Leistungen gegenüber den Mitgliedern erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingung (AGB). Die AGB ist Bestandteil aller Mitgliedschaftsverträge
2 Änderung der Öffnungszeiten/Kursangebote
2.1 AF behält sich vor, die Öffnungszeiten und Kursangebote in zumutbarer Weise zu ändern. Dies gilt insbesondere in Bezug auf kurzfristige Schließungen für Reparatur-, Wartungs- und
Renovierungsarbeiten sowie bei staatlich angeordneten Schließungen. Insoweit besteht kein Anspruch auf Beitragsreduzierungen oder Beitragsaussetzungen, da dies bereits in der
Preiskalkulation zugunsten des Mitglieds berücksichtigt wurde.
3 Dauer der Mitgliedschaft
3.1 Mitgliedschaften, bei denen eine Mindestlaufzeit/Erstlaufzeit vereinbart wird, verlängern sich jeweils automatisch um die Hälfte der vereinbarten Erstlaufzeit max. aber um 12 Monate
(z.B. Erstlaufzeit 12 Monate, Verlängerung jeweils 6 Monate), wenn der VP nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragsdauer erklärt, dass auf eine weitere Teilnahme verzichtet wird.
Der Tarif Flex ist jeweils monatlich zum Quartalsende kündbar.
3.2 Jede Kündigung, auch die Kündigung aus wichtigem Grund, bedarf der Schriftform (keine E-Mail!). Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Eingang bei AF an.
3.3 AF behält sich bei unzumutbaren Verhalten des VP vor, die Mitgliedschaft sofort, einseitig und ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
4 Außerordentliche Beendigung – Ruhezeiten
4.1 Die Mitgliedschaft kann bei nachverträglicher entstandener, dauerhafter Unmöglichkeit der Wahrnehmung der Einrichtung des Fitness-Clubs innerhalb einer Frist von zwei Wochen seit
erstmaliger Kenntniserlangung von dem Verhinderungsfall gekündigt werden. Die Mitgliedschaft endet dann zum Ende des auf Eingang der entsprechenden Bescheinigung folgenden
Monats.
4.1 Aus begründetem Anlass kann bei Verhinderung zur Nutzung der Einrichtungen von mindestens einem Monat (z.B. Verletzung, Krankheit, berufsbedingte Abwesenheit) das Ruhen der
Mitgliedschaft beantragt werden. AF behält sich die Entscheidung über die Gewährung der Ruhezeit vor. Die Ruhezeitgebühr beträgt € 3,00 je Monat. Die Dauer der Ruhezeit hängt sich
an die ursprüngliche Laufzeit der Mitgliedschaft an. Der Antrag ist schriftlich zu stellen. Bei Erkrankung/Verletzung ist ein entsprechendes Attest spätestens zwei Wochen nach Beginn
der Erkrankung/Verletzung vorzulegen. Eine rückwirkende Anerkennung bei verspäteter Vorlage oder bei verspäteter Antragsstellung erfolgt nicht.
5 Mitgliedsbeitrag – Zahlweise
5.1 Der für die Vertragsgesamtlaufzeit zu zahlende Betrag ist bei Anmeldung fällig. Sofern monatliche Ratenzahlungen vereinbart sind, ist der Mitgliedsbeitrag jeweils zum ersten des Monats
im Voraus zu entrichten. Befindet sich der VP mit der Zahlung des Beitrages im Verzug, werden für jede notwendige Mahnung € 3,00 berechnet. Kommt der VP mit zwei Monatsraten in
Verzug, ist das Ratenzahlungsabkommen hinfällig und der VP verpflichtet sich, den für die Restlaufzeit geschuldeten Betrag sofort zu zahlen.
5.2 Im Falle mangels Deckung oder unberechtigtem Widerrufs nicht eingelöster oder zurückgereichter Lastschrift ist der Fitness-Club berechtigt, die Bankrücklast- und Mahngebühr zu
berechnen und mit der nächsten Lastschrift einzuziehen.
5.3 Der Beitrag kann jeweils um bis zu 3% zum 01.01. eines jeden Jahres erhöht werden. Der Beitrag enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer. Erhöhungen gehen zu Lasten des VP
5.4 Für die anfallenden Dienstleistungen (Aktivkarte/Startset) die zur Nutzung der Fitness Club Einrichtung notwendig sind, sowie für den anteiligen Beitrag für den angebrochenen ersten Monat, sind
einmalige Gebühren (siehe Vorderseite) vor Teilnahmebeginn fällig. Der Startset beinhaltet 4 Trainerstunden für Ersteinweisung, Erstellung-,Kontrolle und Anpassung des Trainingsplans. Nichtzahlung
der Gebühren entbindet den VP nicht vom Vertrag. Zum 01.01. und 01.07. eines jeden Jahres wird u.a. für 2 Betreuungsstunden eine Service-/Betreuungspauschale von E 29,90 erhoben und per
SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Nicht genutzte Betreuungsstunden verfallen zum Ablauf des laufenden Jahres oder bei Nutzungsende.
5.5 AF bietet verschiedene Ermäßigungen an. Je Mitgliedschaft ist nur eine Ermäßigung möglich. Die Voraussetzungen für die gewährte Ermäßigung sind durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Der VP hat AF zu informieren, wenn die Voraussetzungen für die Ermäßigung nicht mehr vorliegen. Der Beitrag wird dann auf den günstigsten Normaltarif umgestellt.
AF behält sich die Prüfung der Voraussetzungen vor.
6 Mitgliedsausweis
6.1 Nach Abschluss der Mitgliedschaft erhält der VP einen Mitgliedsausweis. Der Ausweis bleibt im Besitz und Eigentum des VP und ist bei jedem Besuch vorzulegen. Der Ausweis ist nicht
übertragbar. Bei Neuausstellung des Ausweises wegen Verlust wird dem VP ein Betrag von € 7,50 berechnet.
7 Daten des Vertragspartners
7.1 Ein Wechsel der Bankverbindung oder des Wohnsitzes ist AF unverzüglich mitzuteilen. Kosten für notwendige Gebühren zur Adressermittlung bzw. Rücklastschriften trägt ansonsten der
VP, sofern er seiner Mitteilungspflicht nicht nachgekommen ist.
7.2 VP erklärt sein Einverständnis, Informationen auch per E-Mail zu erhalten. VP kann die Einverständniserklärung jederzeit widerrufen.
8 Sonstiges
8.1 Für mitgebrachte Kleidung und sonstige Gegenstände, insbesondere Wertgegenstände und Geld, wird keine Haftung übernommen. Bitte nutzen Sie die abschließbaren Spinde.
8.2 Nebenabreden wurden keine getroffen und bedürfen ansonsten der Schriftform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die anderen Bestimmungen nicht.
Die ungültige Bestimmung wird durch diejenige gesetzlich wirksame Bestimmung ersetzt, die der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: 10/2019